Die Pflegesätze (Entgeld) setzen sich aus 3 verschiedenen Komponenten zusammen. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten ergeben zusammen den täglichen Pflegesatz. Ab dem 01.01.2017 werden im Rahmen der Pflegereform alle Pflegestufen in sogenannte Pflegegrade (1-5) überführt. Der ab diesem Zeitpunkt von Ihnen zu entrichtende Eigenanteil ist dann in allen Pflegegraden einheitlich!
Übersicht Eigenanteile in den jeweiligen Pflegegraden
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegeaufwand (täglich) | 51,56 | 66,10 | 82,28 | 99,14 | 106,70 |
Unterkunft und Verpflegung (täglich) | 23,77 | 23,77 | 23,77 | 23,77 | 23,77 |
Investitionskosten (täglich) | 11,47 | 11,47 | 11,47 | 11,47 | 11,47 |
Gesamtheimentgelt (täglich, inkl. Investitionskosten) | 106,54 |
126,65 |
142,83 | 159,69 | 167,25 |
Gesamtheimentgelt (monatlich, inkl. Investitionskosten) | |||||
Anteil der Pflegekasse (monatlich) | 0,00 | 770,00 | 1.262,00 | 1775,00 | 2005,00 |
Eigenanteil des Versicherten (monatlich, inkl. Investitionskosten) | 2.781,09 | 2.781,26 | 2.781,15 | 2.781,18 |
Die Höhe der Investitionskosten wird in der Regel von den Pflegeeinrichtungen in Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden bzw. den Sozialhilfeträgern festgelegt und den Pflegekassen
nur auf freiwilliger Basis mitgeteilt. Die hier genannten Werte können daher unter Umständen von den aktuellen Kosten abweichen.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Investitionskosten ggf. direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung, bzw. lassen Sie sich diese aktuell bestätigen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern zu den Aufwendungen, Leistungen und der staatlichen Förderung bzw. Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen, vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 5136 5770 oder über unser Kontaktformular.