KAMS HOF Alten- und Pflegeheim Burgdorf-Schillerslage
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Kurzzeitpflege

Jede Pflegebedürftige Person hat den Anspruch auf bis 28  Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Hinzu kann unter Umständen ein weiterer Anspruch auf  zusätzliche weitere 28 Tage Verhinderungspflege kommen. Die Verhinderungspflege  kommt zum Tragen, wenn der Kurzzeitpflegeanspruch des laufenden Jahres bereits  aufgebraucht ist und die pflegende Person (z.B. durch Krankheit o.ä.)  verhindert ist, die häusliche Pflege zu gewährleisten.

 

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Bestnote auch bei den Eigenanteilen!

Leistungszuschläge in den Pflegegraden 2 bis 5 minimieren den Eigenanteil
Nähere Informationen erhalten Sie gern auf Nachfrage

Stand  01.08.2024

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