KAMS HOF Alten- und Pflegeheim Burgdorf-Schillerslage
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Wissenswertes von A bis Z

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.

Anmeldung

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

 

Für eine Anmeldung bei uns beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

- ein Anmeldebogen mit Personaldaten (bei Mehrfachanmeldungen auch Kopien möglich)

- der ärztliche Fragebogen, aktuell vom zuletzt behandelnden Arzt ausgefüllt

- Nachweis der Einstufung in die Pflegeversicherung durch den medizinischen Dienst der        Krankenkassen

- Kostenerklärung über den monatlichen Eigenanteil

- Zusage vom Sozialamt: rechtzeitig die Anträge stellen.

- Vollmacht oder Betreuerausweis bei Bedarf

 

Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 5136 5770 oder direkt über unser Kontaktformular.

Pflegegrad

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegegraden eingeteilt.

 

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)

Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.


Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)

Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 2 ist etwa mit der alten Pflegestufe I vergleichbar.


Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)

Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 3 ist in etwa mit der alten Pflegestufe II vergleichbar.


Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)

Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 4 ist in etwa mit der alten Pflegestufe III vergleichbar.


Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 5 ist etwa mit der alten Pflegestufe III + Härtefall-Anspruch vergleichbar.

familiär - persönlich - kompetent

Bestnote auch bei den Eigenanteilen!

Leistungszuschläge in den Pflegegraden 2 bis 5 minimieren den Eigenanteil
Nähere Informationen erhalten Sie gern auf Nachfrage

Stand  01.08.2024

Sie haben Fragen?

Zögern Sie nicht uns anzusprechen:

 

Telefon: 05136 - 5770

E-Mail: kamshof@gmail.com

 

Oder nutzen Sie für eine Anfrage unser  Kontaktformular.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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